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Teilungsgenehmigung

Nach § 8 der Bauordnung NRW bedarf die Teilung eines bebauten Grundstücks (z.B. zur Bildung eines Bauplatzes) der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Es soll vermieden werden, dass durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung oder den örtlichen Planungen zuwiderlaufen. Wir informieren Sie und stellen die erforderlichen Anträge mit den dazugehörenden Plänen, aus denen die künftigen neuen Grenzen hervorgehen müssen.




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