FAQ

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Grenzabstände, Abstandsflächen

Im § 6 der Bauordnung NRW ist geregelt, wie groß der Mindestabstand zwischen bau-lichen Anlagen oder die Abstände zur Grundstücksgrenze sein dürfen.

Im Amtlichen Lageplan zum Bauantrag müssen die Abstandsflächen nachgewiesen werden. Die Grenzabstände von Pflanzen legt das Nachbarrechtsgesetz NRW fest. Für Grenzeinrichtungen gelten besondere Vorschriften. Fragen Sie uns.




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