FAQ

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Baulast

Zur öffentlichrechtlichen Absicherung von Zuwegungen zu einem Grundstück oder Gewährung von Leitungsrechten kann die Eintragung einer Baulast im kommunalen Baulastenverzeichnis erforderlich sein. Durch Unterschrift bei der Baubehörde verpflichtet sich der Grundstückseigentümer zu einem sein Grundstück betreffendes Dulden, Tun oder Unterlassen. Mit der Möglichkeit zur Eintragung von Abstands-flächen- oder Vereinigungsbaulasten lassen sich oftmals Vorhaben zur Bebauung oder Grundstücksteilung realisieren. Der Amtliche Lageplan ist Bestandteil des Baulastantrages.




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